Förderungen
für Ihre Dämmmaßnahme
- Bis zu 20 % Förderung
Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass energetische Dämmmaßnahmen staatlich gefördert werden. Durch verschiedene Förderprogramme können Sie einen Teil der Investitionskosten zurückerhalten und gleichzeitig Ihre Energiekosten dauerhaft senken.
Bei Dämmmaßnahmen wie der Einblasdämmung von Fassaden, Dächern oder Geschossdecken können staatliche Zuschüsse von bis zu 20 % der Kosten möglich sein.
Als Fachbetrieb unterstützt Bärtges Dämmtechnik Sie nicht nur bei der fachgerechten Umsetzung der Dämmmaßnahme, sondern auch dabei, passende Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Dabei arbeiten wir eng mit Energieberatern und weiteren Fachpartnern zusammen, um für Sie eine durchdachte und förderfähige Lösung zu schaffen.
- Bis zu 20 % Zuschuss
BAFA-Förderung für Dämmmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an Wohngebäuden. Dazu gehören auch Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadendämmung, Dach- oder Geschossdeckendämmung sowie Einblasdämmung.
Durch diese Förderung können Eigentümer einen Teil der Investitionskosten zurückerhalten und gleichzeitig langfristig Energiekosten sparen.
Vorteile der BAFA-Förderung
Bis zu 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
+5 % zusätzlicher Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderfähige Kosten von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
Unterstützung für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Geschossdecken
Zuschuss wird direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden
- Steuerlich 20 % zurückerhalten
Steuerliche Förderung für energetische Sanierung
Alternativ zur BAFA-Förderung können energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich geltend gemacht werden. Dabei wird ein Teil der Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt.
Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Eigentümer, die keinen Förderantrag stellen möchten oder bereits andere Förderprogramme nutzen.
Vorteile der steuerlichen Förderung
Bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar
Verteilung der Förderung über drei Jahre
Förderfähig sind Kosten von bis zu 200.000 € pro Gebäude
Gilt auch für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Damit eine Dämmmaßnahme gefördert wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
- In vielen Fällen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich
- Die Dämmung muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen
Wir arbeiten nach aktuellen technischen Standards und prüfen gerne, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der Fördermittel und vermitteln Ihnen einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten.
- Lassen Sie uns gemeinsam starten.
Förderung prüfen lassen
Viele Dämmmaßnahmen werden heute staatlich gefördert – oft wissen Eigentümer jedoch nicht, welche Möglichkeiten für ihr Gebäude bestehen. Wir prüfen gerne unverbindlich, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und welche Zuschüsse für Ihre Dämmmaßnahme infrage kommen.