Förderungen

für Ihre Dämmmaßnahme

Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass energetische Dämmmaßnahmen staatlich gefördert werden. Durch verschiedene Förderprogramme können Sie einen Teil der Investitionskosten zurückerhalten und gleichzeitig Ihre Energiekosten dauerhaft senken.

Bei Dämmmaßnahmen wie der Einblasdämmung von Fassaden, Dächern oder Geschossdecken können staatliche Zuschüsse von bis zu 20 % der Kosten möglich sein.

Als Fachbetrieb unterstützt Bärtges Dämmtechnik Sie nicht nur bei der fachgerechten Umsetzung der Dämmmaßnahme, sondern auch dabei, passende Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Dabei arbeiten wir eng mit Energieberatern und weiteren Fachpartnern zusammen, um für Sie eine durchdachte und förderfähige Lösung zu schaffen.

BAFA-Förderung für Dämmmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an Wohngebäuden. Dazu gehören auch Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadendämmung, Dach- oder Geschossdeckendämmung sowie Einblasdämmung.

Durch diese Förderung können Eigentümer einen Teil der Investitionskosten zurückerhalten und gleichzeitig langfristig Energiekosten sparen.

Vorteile der BAFA-Förderung

Bis zu 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten

+5 % zusätzlicher Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Förderfähige Kosten von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit

Unterstützung für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Geschossdecken

Zuschuss wird direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden

Steuerliche Förderung für energetische Sanierung

Alternativ zur BAFA-Förderung können energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich geltend gemacht werden. Dabei wird ein Teil der Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt.

Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Eigentümer, die keinen Förderantrag stellen möchten oder bereits andere Förderprogramme nutzen.

Vorteile der steuerlichen Förderung

Bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar

Verteilung der Förderung über drei Jahre

Förderfähig sind Kosten von bis zu 200.000 € pro Gebäude

Gilt auch für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Damit eine Dämmmaßnahme gefördert wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Wir arbeiten nach aktuellen technischen Standards und prüfen gerne, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der Fördermittel und vermitteln Ihnen einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten.

Förderung prüfen lassen

Viele Dämmmaßnahmen werden heute staatlich gefördert – oft wissen Eigentümer jedoch nicht, welche Möglichkeiten für ihr Gebäude bestehen. Wir prüfen gerne unverbindlich, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und welche Zuschüsse für Ihre Dämmmaßnahme infrage kommen.

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